Besprechung aktueller Ereignisse rund um das Thema “Kulturgüterschutz”

Wenn der “Mann im Mond” die Kulturschätze dieser Erde bewacht…

Wie die russische Nachrichtenagentur Itar-Tass berichtet, schlugen kürzlich russische Wissenschaftler eine neue Möglichkeit vor, wie man nationales Kulturerbe effektiv vor der Zerstörung bewahren könne: indem man es auf dem Mond lagert. Die staatliche russische Universität für Nuklearwissenschaften MIFI hat zusammen mit der russischen Nationalen Akademie der Wissenschaften RAN einen Bericht herausgegeben, aus dem wie folgt zitiert wird:

“Der Mond ist der ideale ‘Safe’ für kulturelle Schätze. […] Die Gesamtheit der Schätze der materiellen Kultur der Menschheit ist ständig der Zerstörung durch Feuer, Fluten und mechanische Einwirkung ausgesetzt. […] Und heutzutage sterben einzigartige Bibliotheken, architektonische Meisterwerke und ganze Museen aufgrund von Kriegen und Naturkatastrophen.”

Der Vorschlag, das Weltkulturerbe auf dem Mond auszulagern, soll nächste Woche auf dem Moskauer Aerospace Forum der wissenschaftlichen Community vorgestellt werden. Der Tenor lautet: “Der Mond ist der beste Ort in Form eines gigantischen Museums und gleichzeitig ein Tresor.”

Dies scheint wirklich ein innovativer Ansatz zum Schutz von Kulturgütern, auch wenn er viele weitere Fragen aufwirft. Neben praktischen Erwägungen, wie man das Taj Mahal überhaupt zum Mond transportieren will, ist natürlich auch die Problematik gegeben, dass die Kulturgüter dann niemand mehr so einfach betrachten kann. Das “Mond-Museum” kann dann eher als Dauer-Magazin fungieren, das nur ausgewählten Originalen Schutz bietet, die bereits vollständig wissenschaftlich erforscht sind und von denen es 3D-Repliken auf der Erde gibt. Alles andere wäre wenig praktikabel, denn wer von den Archäologen kann mal eben zum Mond fliegen für die Inspektion eines Objektes?

Dennoch werden derartige Möglichkeiten mit zunehmendem technologischen Fortschritt zukünftig nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen sein. Seit Jahren bereits forschen Wissenschaftler an der Erschließung des Weltraumes. Neben Mars-Missionen sind auch regelmäßige Trips zum Mond in Planung, die – den entsprechenden Geldbeutel vorausgesetzt – auch für Privatpersonen zur Verfügung stehen sollen. Dieser “Weltraumtourismus” ist nur eine von vielen Ideen, die uns in den nächsten Jahren neue Optionen bieten werden.

Bis es soweit ist kann es jedoch hilfreich sein, mögliche Szenarien zumindest theoretisch zu erfassen und über die Nutzbarkeit für so wichtige Bereiche wie den Kulturgüterschutz nachzudenken. Gerne können wir diese Fragen auch auf der SIAA 2017 diskutieren.

 

Link zum Bericht auf Englisch

Link zur Original-Meldung auf Russisch

Photo by Luc Viatour / www.Lucnix.be

Kunst, Kreativität & Bildung

Kunst, Kreativität & Bildung

Der „Kampf“ gegen eine Sache vollzieht sich oft in endlos scheinenden Konflikten, deren Perpetuierung durch den „Widerstand auf derselben Ebene“ häufig geradezu begünstigt wird. Vielleicht sind es aber gar die Künstler dieser Welt, die die Kunst ihrer Ahnen wieder lebendig machen und ihr kulturelles Erbe auf ganz einzigartige Weise bewahren können.

Dieser 17-jährige Teenager baut Lamassus und andere mesopotamische Denkmäler aus Lehm wieder auf und gibt gleichzeitig sein Wissen in Workshops für jüngere Schüler weiter. Auf diese Weise hat er bereits mehr als 17 Objekte rekonstruiert. Seine Fähigkeiten sind beeindruckend!

Innovationen wie diese mögen nur einen kleinen Teil zu einem verstärkten Bewusstsein für DKulturgüterschutz beitragen, aber es ist ein Anfang, der sich mitten im zerstörten Gebiet selbst entwickelt. Und es ist mutmachendes Beispiel für einen „Kampf“ gegen die mutwillige Zerstörung von kulturellem Erbe mit der Waffe des Künstlers – friedfertige Kreativität.

Steine bluten nicht…

“Ein Mausoleum blutet nicht”, so titelte die Süddeutsche Zeitung im August 2016 im Hinblick auf den zu dieser Zeit noch bevorstehenden Prozeß um ein Kriegsverbrechen, das als solches zunächst bei vielen Lesern Verwunderung hervorrief. Denn hier ging es nicht um Gräueltaten an Menschen, nicht um Vergewaltigung als abscheulichste aller Kriegswaffen oder um Massenmorde an der Zivilbevölkerung, sondern um die mutwillige und unwiderbringliche Zerstörung von Weltkulturerbe in einem Kriegsgebiet. Diese wurde erstmals vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag als Kriegsverbrechen geahndet und endete zumindest für eine einzelne Person mit einer Freiheitsstrafe von  9 Jahren.

Das Echo der breiten Bevölkerung ist zwiegespalten – viele unterstützen das Vorgehen des Strafgerichts und sehen es als positives Zeichen: endlich richtet sich die Aufmerksamkeit auf das kulturelle Erbe und darauf, dass die systematische Vernichtung von Kulturgut durch extremistische Vertreter religiöser oder politischer Gruppierungen auch eine Kriegswaffe ist. Denn sie hat die Demoralisierung der Bevölkerung und die Zerstörung ihrer kulturellen Identität zum Ziel. Die Chefanklägerin Fatou Bensouda bezeichnete die Taten als einen “feigen Angriff auf die Würde und Identität ganzer Völker”.

Andere wiederrum fragen – zu Recht – wie man denn Kulturgüterschutz verfolgen kann, während Kriegsverbrechen, die sich gegen Leib und Leben richten, (scheinbar) ungesühnt bleiben. Letztere werden als gravierender wahrgenommen, weil sie einen unmittelbare Wirkung auf die Menschen haben, vorallem auf die Zivilbevölkerung. Niemand lassen die Bilder verzweifelter und verletzer oder gar getöteter Kinder kalt. Doch wir haben es hier mit einer juristisch seltenen Konstellation zu tun: bislang konnte man die Zerstörung entweder mangels Beweisen nicht verfolgen oder sie waren gegenüber anderen Kriegsverbrechen subsidiär. Dem Verurteilten konnte im vorgenannten Prozeß nicht nur die Beteiligung an der Zerstörung wertvoller Monumente, darunter Bibliotheken und Moscheen, nachgewiesen werden, sondern seine Initiative dazu. Er gab die Befehle dazu und trägt damit die Verantwortung. Es wird vermutet, dass er auch an anderen Kriegsverbrechen beteiligt war, jedoch scheint hier die Beweislager “dünner” zu sein. Daher entschied man sich wohl, die Anklage auf jene Punkte zu beschränken, die eine Verurteilung sicherten.

Ob die Freiheitsstrafe abschreckende Wirkung erzielt, ist fraglich. Dennoch ist es ein erster Schritt, um ein entsprechendes “Normbewusstsein” (Kai Ambos, Experte für Völkerstrafrecht) zu schaffen.

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